1. Vertragsleistungen
1.1 Basisleistungen
Zu den Basisleistungen der Jobcenter St.Gallen GmbH gehört der Einsatz von strukturierten Klienten-Interviews und daraus abgeleitet, das
Verfassen von aussagekräftigen Bewerberdossiers bis zur Bewerbungsprozedur. Die Termine mit den Stellensuchenden finden in
regelmässigen Abständen statt. Die Bewerbungen werden gemeinsam erstellt, nach unterschiedlichen Suchstrategien und
Bewerbungsformen. Das Bewerbungscoaching wird zusätzlich durch die Involvierung von Mentoren verstärkt. Die Mentoren übernehmen eine
Kontrollfunktion und dienen zur Netzwerkerweiterung. Zudem unterstützen sie den Suchprozess und stehen mit potenziellen Arbeitgebern in
Verbindung. Jobcenter St.Gallen GmbH bietet unterschiedliche Formen der Betreuung an. Diese werden als Programme definiert.
2. Mandatsarten
2.1 Die Jobcenter St.Gallen GmbH arbeitet auf Auftragsmandat. Die Auftraggeber werden als zuweisende resp. fallführende Stelle
definiert. Jobcenter St.Gallen GmbH arbeitet nicht auf Erfolgshonorar, sondern zu den Konditionen gemäss Punkt 3, somit im
Jobcoachingsegment.
2.2 Zwischen potenziellen Arbeitgebern und Jobcenter St.Gallen GmbH entstehen keine Vertragsverhältnisse und entsprechende
Verpflichtungen. Jobcenter St.Gallen GmbH kann aber bei Bedarf und Nachfrage intervenieren und eine Vermittlerrolle
übernehmen.
2.3 Bei dieser Vermittler- und Aufsichtsrolle, übernimmt der Einsatzbetrieb die volle Verantwortung für die Einstellung der Klienten.
Desweitern ist der Einsatzbetrieb verantwortlich:
– für die Einhaltung der Vorschriften des schweizerischen Arbeitsgesetzes und der geltenden GAV Bestimmungen
– die zur Ausführung der Arbeit notwendige Ausrüstung, Materialien und Maschinen zur Verfügung zu stellen und zu kontrollieren, ob
diese auch richtig benutzt werden
– alle nützlichen Vorkehrungen zu treffen, um Unfälle zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass die Klienten allgemeinen,
berufsspezifischen und speziell seinen Arbeitsplatz betreffenden Sicherheitsmassnahmen kennen
– alle notwendigen Massnahmen zu treffen, um Leben und Gesundheit des Klienten zu schützen und die Bundesgesetze und
Bundesverordnungen, betreffend seiner Aktivität einzuhalten.
Es obliegt also dem Einsatzbetrieb, die notwendigen Versicherungen zur Deckung dieser verschiedenen Risiken abzuschliessen (Art.
101 OR).
3. Basisleistungen Programmkosten
Die Preise variieren je nach Programm und Vereinbarung. Gerne informieren wir Sie persönlich über ihre Konditionen oder erstellen eine
Offerte.
(weitere Programme in Bearbeitung)
3.1 Die Laufzeit des Programmes kann nach Bedarf, Eignung und Absprache mit den Auftraggebern angepasst werden.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Zahlungsfristen
Die Rechnungen von Jobcenter St.Gallen GmbH werden monatlich erstellt und den fallführenden Stellen (Auftraggeber) zugestellt.
Diese sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar. Die Laufzeit des Coachings startet nach dem Erstgespräch. 4.2 Mehrwertsteuer (MwSt.)
Sämtliche Tarife verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, d.h. die in den Programmkosten festgelegten Konditionen werden um die
MwSt. entsprechend erhöht.
4.3 Mehrwertsteuer (MwSt.) ab 2020
Ab 1.1.2020 wird Jobcenter St.Gallen GmbH die Rechnungen Mehrwertsteuer befreit fakturieren. Gemäss MWSTG Art. 21 Abs. 2 Ziff.
8 dürfen Institutionen und Firmen, die Leistungen erbringen im Bereich der Sozialhilfe, von der Steuer ausgenommen werden. Eine
Bestätigung der Eidg. Steuerverwaltung liegt vor.
5. Datenschutz
5.1 Bewerbungsunterlagen
Die zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen unterstehen dem Datenschutz. Die Bewerbungsunterlagen sind Eigentum der
Klienten und müssen ihnen entsprechend retourniert werden. Diese Unterlagen dürfen in keinem Fall weder an Drittpersonen
weitergeleitet noch direkt oder indirekt verwendet werden, ohne den Konsens der Klienten. 5.2 Referenzabklärungen
Direkte Referenzabklärungen seitens des Jobcenters St.Gallen GmbH dürfen nach Konsens der Klienten und nach Absprache mit der
zuweisenden Stelle jederzeit erfolgen.
6. Anwendung der AGB
6.1 Die »Allgemeinen Bedingungen Jobcenter St.Gallen GmbH – Bewerbungscoaching und Mentoring» kommen zur Anwendung, wenn
zwischen den Vertragsparteien keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen bestehen bzw. solche Vereinbarungen hier
geregelte Punkte unberücksichtigt lassen.
6.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Anwendbar für diese Allgemeinen Bedingungen ist das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Jobcenter St.Gallen GmbH.
Jobcenter St.Gallen GmbH,
Oberer Graben 3,
9000 St.Gallen
Telefon 071 222 15 15